Mütter auf die Eins! · 2026

Deutschlands größte Wirtschaftsleistung bleibt unsichtbar.

Eine Bestandsaufnahme des Müttergenesungswerks zur unbezahlten Sorgearbeit in Deutschland 2026.

Echtzeit · seit 1. Januar 2026

Stunden unbezahlte Sorgearbeit in Deutschland

entspricht 441.139.666.940

Marktwert zum mittleren Stundenlohn von 10,26 € pro Stunde.

Bewertung nach Konvention der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Prognos 2024 / WSI). Andere Bewertungsmaßstäbe ergäben höhere oder niedrigere Werte. Berechnet auf 117 Mrd. Stunden Sorgearbeit pro Jahr.

Quelle: Prognos 2024 · "Destatis Zeitverwendungserhebung 2022 (revidiert 2025)"

Gemessen am Bundeshaushalt 2026

Unbezahlte Sorgearbeit hat sich seit dem 01.01.2026 mittlerweile auf 519 Milliarden Euro summiert. Das ist:

24×

so viel wie der Bundesgesundheitsetat 2026

Das Gesundheitsministerium gibt 2026 insgesamt 21,77 Mrd. € aus. Die Sorgearbeit, die seit Januar in Deutschland geleistet wurde, ist in Euro gerechnet schon ein Vielfaches wert.

Einzelplan 15 · "Deutscher Bundestag, Haushaltsbeschluss 28.11.2025"

Und das sind mittlerweile:

99%

des gesamten Bundeshaushalts 2026

524,54 Mrd. € umfasst der gesamte Bundeshaushalt 2026. Die jährliche unbezahlte Sorgearbeit in Deutschland erreicht etwa das Dreifache dieser Summe.

Haushaltsgesetz 2026 · Deutscher Bundestag

Bedarf und Versorgung

Die Versorgungslücke in drei Zahlen.

2Mio.

Frauen in Deutschland haben Bedarf an einer stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme. Das sind rund 24 % aller Mütter.

Quelle: InterVal-Studie im Auftrag des BMFSFJ

+50%

Um diesen Wert steigt die Zahl pflegebedürftiger Menschen in Deutschland bis 2030.

Quelle: Bertelsmann Pflegereport

0,18%

der GKV-Ausgaben gehen an Vorsorge und Reha für Mütter und Väter. 327 Mio. € gegen eine Finanzierungslücke von 15 Mrd. €.

Quelle: GKV-Ausgabenstatistik 2024

Verteilung nach Geschlecht

Es sind überwiegend Mütter.

Frauen 29 h pro Woche unbezahlte Arbeit
Männer 20 h pro Woche unbezahlte Arbeit

Der Gender Care Gap liegt bei 44,3 Prozent. Frauen leisten pro Tag eine Stunde und 19 Minuten mehr unbezahlte Arbeit als Männer. Die Konsequenzen dieser Ungleichheit schränken u. a. Beteiligungsmöglichkeiten, Selbstständigkeit, Karriere, Verdienst und Rentenansprüche ein.

Quelle: "Destatis · Zeitverwendungserhebung 2022 (revidiert 2025)"

Jahreskampagne 2026 · Müttergenesungswerk

Mütter auf die Eins!

Drei Wege, Sorgearbeit sichtbar zu machen und politisch zu handeln.

Schirmherrin

Elke Büdenbender

Sorgearbeit verdient Fürsorge.

Als Schirmherrin des Müttergenesungswerks begleitet Elke Büdenbender die Jahreskampagne 2026 mit einem persönlichen Videostatement zum Muttertag.

Müttergenesungswerk · Jahreskampagne 2026

Dein Care Report

Was wäre deine Sorgearbeit wert, wenn jemand sie bezahlen würde? Gib ein, wie viele Stunden du täglich für Kinder, Pflegebedürftige, Haushalt und Organisation aufwendest. Dieser Wert ist ein politisches Argument.

Stunden Sorgearbeit pro Tag

Kinderbetreuung · Pflege · Haushalt · Kochen · Fahrdienste · Organisation

4,5 h

↳ Ø Mütter mit Kindern

Stundensatz

Dein jährlicher Sorgearbeitswert

22.838 €

pro Jahr · unbezahlt

1.643 Stunden/Jahr · Basis: Mindestlohn 13,90 €/h (seit 01.01.2026)

Zeitwert

79 %

eines Vollzeit-Jobs – zusätzlich zu allem anderen

Rentenlücke

20 €

weniger Rente pro Monat – Sorgearbeit zählt nicht für die Rente

So entsteht die Lücke: Wer unbezahlt Sorgearbeit leistet, zahlt in dieser Zeit nichts in die Rentenversicherung ein und sammelt keine Entgeltpunkte. Die Berechnung zeigt, welche Rente dir zustünde, wenn deine Sorgearbeit wie Erwerbsarbeit zählen würde: Jahreswert ÷ Durchschnittsentgelt 46.561 € (SGB VI Anlage 1, 2025) × Rentenwert 40,79 €/Monat ("Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung zum 01.07.2025").

Jahre
In diesen Jahren hast du Sorgearbeit im Wert von unbezahlt geleistet. Deine persönliche Rentenlücke: weniger Rente – Monat für Monat, ein Leben lang.

Das Müttergenesungswerk fordert: Sorgearbeit und Gesundheit müssen zusammen gedacht werden – die Gesundheitsversorgung muss gewährleistet und geschützt werden.

Das Care Manifest

Sieben Forderungen. Jede belegt. Jede überfällig.

Menschen, die Sorgearbeit leisten – Mütter, Väter, pflegende Angehörige – tragen diese Gesellschaft. Sie tun das täglich, oft unsichtbar, bis zur Erschöpfung und darüber hinaus. Das Müttergenesungswerk steht seit über 75 Jahren an ihrer Seite: mit politischer Stimme und Aufklärungsarbeit, mit stationären medizinischen Vorsorge- und Rehamaßnahmen, mit Beratung und Nachsorge im MGW-Verbund und mit direkter finanzieller Unterstützung.

2026 erheben wir unsere Stimme noch lauter.

Mit diesem Manifest fordern wir die Politik auf, Sorgearbeit als das anzuerkennen, was sie ist: systemrelevant, gesundheitlich riskant und gesellschaftlich unverzichtbar. Wir legen sieben Forderungen vor – jede belegt mit Zahlen, jede umsetzbar, jede längst überfällig.

Wer dieses Manifest unterzeichnet, setzt ein öffentliches Zeichen. Im Herbst 2026 übergeben wir alle Unterschriften an die Politik.

Mütter auf die Eins!

Jetzt Unter­zeichnen
01 Sorgearbeit gesellschaftlich anerkennen
»Jährlich werden in Deutschland 117 Milliarden Stunden Sorgearbeit geleistet. Frauen leisten dabei täglich 79 Minuten mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer – Jahr für Jahr, ohne Anerkennung, ohne Absicherung, mit gesundheitlichen Folgen. Wir fordern, dass diese Arbeit gesellschaftlich und politisch anerkannt wird und Sorgearbeit in allen Bereichen Berücksichtigung findet.«

Die Politik muss Sorgearbeit in vollem Umfang als gesellschaftliche Leistung anerkennen und politisch sichtbar machen – gesundheitlich, sozial, gesamtgesellschaftlich. Institutionen, Strukturen und Normen müssen dies berücksichtigen und eine verlässliche Finanzierung sowie gesetzliche Absicherung der Gesundheitsleistungen für Sorgearbeit Leistende vorhalten.

117 Milliarden Stunden Sorgearbeit sind fast doppelt so viel wie das gesamte bezahlte Erwerbsarbeitsvolumen. Der gesellschaftliche Wert: 1,2 Billionen Euro. Der Handlungsauftrag der Politik ist verfassungsrechtlich in Artikel 6 des Grundgesetzes festgehalten: Familien und insbesondere Mütter stehen unter dem besonderen Schutz des Staates und der Gemeinschaft.

Quellen: Destatis, WSI, Prognos 2024, BT-Drs. 20/14874, Grundgesetz

02 Nationales Gesundheitsziel entwickeln
»7 von 10 Eltern in Deutschland sind erschöpft oder ausgebrannt. In keinem nationalen Gesundheitsziel wird dies spezifisch berücksichtigt. Wir fordern, dass das endet.«

Die Politik soll ein nationales Gesundheitsziel »Gesundheit von Sorgearbeit Leistenden schützen« erarbeiten und verbindlich in § 20 SGB V verankern. Bedarfe, Rahmenbedingungen und konkrete Ziele müssen festgeschrieben werden – damit die Mehrfachbelastungen von Sorgearbeit Leistenden und die damit verbundenen spezifischen gesundheitlichen Risiken endlich ernst genommen werden, präventive Maßnahmen etabliert und gefördert werden und die Rechte von Patient*innen in diesem Bereich explizit gestärkt werden.

70 % der Eltern in Deutschland sind erschöpft oder ausgebrannt – ein Anstieg von 15 Prozentpunkten seit 2019. Depressive Symptome bei Eltern haben sich in fünf Jahren von 22 % auf 40 % fast verdoppelt.

Quellen: KKH-Studie, Forza, Pronova BKK, Haufe Frauengesundheit

03 Pflichtleistungen für Sorgearbeit Leistende schützen
»Mutter-Kind-Vorsorge- und Rehamaßnahmen sind gesetzliche Pflichtleistungen – kein ›Nice-to-have‹. Wir fordern, dass diese Gesundheitsversorgung nicht dem Spardruck geopfert wird.«

Die Politik muss den gesetzlichen Anspruch und die Finanzierung stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter, Väter und pflegende Angehörige langfristig sicherstellen. Die Versorgung der Menschen, die diese Gesellschaft tragen, darf nicht GKV-Sparmaßnahmen geopfert werden. Prävention rechnet sich: Die Folgekosten unbehandelter Gesundheitsprobleme sind wesentlich höher.

Für 2027 prognostiziert das IGES-Institut eine GKV-Finanzlücke von rund 12 Milliarden Euro. Doch von 100 Euro, die die gesetzlichen Krankenkassen ausgeben, gehen nur 18 Cent in die stationäre Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern.

Quellen: GKV-Statusbericht 2026, IGES-Institut

04 Investitionen in die Gesundheitsversorgung
»Jede vierte Mutter in Deutschland braucht eine stationäre medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Die Wartezeiten betragen derzeit bis zu einem Jahr, wodurch sich der Gesundheitszustand bis zum Maßnahmenbeginn weiter verschlechtert. Wir fordern, dass der Bund den Erhalt und Ausbau der Platzkapazitäten, die schon längst gebraucht werden, aktiv fördert.«

Der Bund muss die gemeinnützigen Einrichtungen im Müttergenesungswerk mit Mitteln im Bundeshaushalt in einem verlässlichen Rahmen unterstützen – so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht. In den nächsten Jahren werden 241 Millionen Euro für Investitionen in die gemeinnützigen Kliniken im MGW-Verbund benötigt. Nur so lassen sich bestehende Klinikplätze sichern und dringend benötigte neue Kapazitäten schaffen.

24 % aller Mütter in Deutschland benötigen eine solche Maßnahme – rund 2 Millionen Menschen. Bei Vätern sind es 14 %, bei Eltern mit Kindern mit Behinderungen 75 %. Derzeit können jährlich nur 55.000 Erwachsene und 71.000 Kinder in MGW-Kliniken versorgt werden.

Quellen: MGW-Datenreport, MGW-Stellungnahme Bundeshaushalt 2026, Koalitionsvertrag 2025

05 Beratungsstellen dauerhaft absichern
»Wer eine Beratungsstelle im MGW zur Seite hat, erhält die passende Unterstützung – wird gut durch Antragsstellung, Fragen und die Vorbereitung auf die Maßnahme begleitet. Doch Patient*innen haben keinen Rechtsanspruch auf diese Beratung. Das wirkt sich negativ auf einen diskriminierungsfreien und niedrigschwelligen Zugang zu stationären Vorsorge- und Rehamaßnahmen aus. Wir fordern, dass sich das ändert.«

Wir fordern, dass der Staat einen Rechtsanspruch auf vor- und nachstationäre Beratungsarbeit für Mütter, Väter und pflegende Angehörige bundesweit einführt – und damit eine dauerhafte gesetzliche Absicherung und Finanzierung von Beratungsstellen ermöglicht. Aktuell müssen jährlich bis zu 70 Beratungsstellen aufgrund unzureichender Finanzierung ihre Arbeit einstellen. Damit fehlt Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen eine wichtige Anlaufstelle.

Beratungsstellen fungieren als erste Anlaufstelle und psychosoziale Clearingstellen für Sorgearbeit Leistende mit Gesundheitsproblemen. Die spezifische Beratung zu Vorsorge- und Rehamaßnahmen führt zu geringeren Ablehnungsquoten bei der Antragsstellung – nur 7 % gegenüber 13 % ohne Beratung. 75 % der Widersprüche gegen Ablehnungsbescheide sind erfolgreich, wenn Betroffene fachlich begleitet werden.

Quellen: MGW-Factsheet Recht auf Beratung, MGW-Datenreport, InterVal/BIAG-Studie 2021

06 Pflegende Angehörige gleichstellen
»Millionen Menschen pflegen ihre Angehörigen zu Hause – rund um die Uhr, ohne Feierabend, oft jahrelang. Fast alle von ihnen sind selbst krank. Wir fordern, dass auch der Zugang zu stationären Vorsorgemaßnahmen erleichtert wird.«

Der Grundsatz »ambulant vor stationär« muss bei Vorsorgemaßnahmen nach § 23 SGB V gestrichen werden – analog zu § 24 SGB V. Pflegende Angehörige brauchen denselben erleichterten Zugang zu stationärer Vorsorge wie Mütter und Väter. Der geplante Zukunftspakt Pflege muss einen frühzeitigen und niedrigschwelligen Zugang zu den Maßnahmen als festen Bestandteil enthalten – nicht als Randnotiz.

4,9 Millionen pflegebedürftige Menschen werden zu Hause versorgt; für 3,1 Millionen übernehmen pflegende Angehörige die alleinige Verantwortung. Bis 2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen um 50 %.

Quellen: Pflegestatistik 2023 (Destatis), pflege.de-Studie 2025, Themenreport »Pflege 2030« (Bertelsmann Stiftung 2025)

07 Ärztliche Verordnungen verbindlich machen
»Jeden Tag werden in Deutschland rund 70 Anträge auf eine Vorsorge- oder Rehamaßnahme für Sorgearbeit Leistende abgelehnt – obwohl Ärztinnen und Ärzte sie verordnet haben. Wir fordern, dass diese Verordnungen verbindlich werden.«

Ärztliche Verordnungen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (§§ 23, 24 SGB V) müssen verbindlich werden – analog zu §§ 40, 41 SGB V. Eine Ablehnung sollte nur nach Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) möglich sein. Darüber hinaus müssen Versicherte aktiv über ihr Wunsch- und Wahlrecht informiert werden – von Anfang an.

Der Bundesrechnungshof hat bereits 2011 angemerkt, dass die Regelungen für diese Maßnahmen den Krankenkassen widersprüchliche Funktionen einräumen: Krankenkassen entscheiden über Genehmigung oder Ablehnung, bezahlen die Maßnahmen, entscheiden über die Zuweisung in eine Klinik und verhandeln zugleich die Tagessätze für diese Leistungen.

Quelle: Bundesrechnungshof, Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages, Gz. IX 6 - 2010 - 1002, 7.6.2011

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Für Einzelpersonen, Organisationen und Unternehmen. Alle Unterschriften werden im Herbst 2026 an die Politik übergeben – als Druckmittel in den Haushaltsberatungen.

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Wünsche, die Veränderung bewirken. Schreib auf, was du dir zum Muttertag wirklich wünschst. Wir sammeln alle Wünsche, visualisieren sie im Sommer und übergeben sie im Herbst an die Politik.

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